Seit Freitag, dem 13. Juni 2014 gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Maklervertrag. Dieses trat aufgrund Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft.

Was kostet ein Maklervertrag?

Unser Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Courtage bzw. Provision fällig. Früher wie heute regelt dies das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 652 – 656 (BGB).

Was ist neu am Widerrufsrecht für den Maklervertrag?

Früher: Ein Maklerkunde nimmt aufgrund eines Immobilienangebotes oder eines -gesuches Kontakt zum Makler auf. Schon mit der Kontaktaufnahme kam ein Maklervertrag zustande. Vielen Maklerkunden war das bisher überhaupt nicht klar. Es wurde also Zeit, endlich Klarheit zu schaffen.

Neu: Ein Maklerkunde meldet sich telefonisch oder per Email, z.B. auf das Online-Exposé für ein Miet- oder Kaufobjekt über ein Internetportal, beim Makler. Auch jetzt kommt wieder ein Maklervertrag zustande, der allerdings unter das sogenannte Fernabsatzgesetz fällt. Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, Fax, Internet, E-Mail oder per Telefonat angebahnt werden, genauso wie z.B. der Einkauf in einem Online-Shop.

Der Maklerkunde (Verbraucher) muss nun darüber belehrt werden, dass mit seiner Kontaktaufnahme ein Maklervertrag im Fernabsatz zustande gekommen ist. Mit dieser Belehrung steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann der Makler dann seine Tätigkeit voll entfalten.

Soll der Makler sofort, also schon während der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden, damit weitere Informationen ausgetauscht und/ oder ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann, muss eine schriftliche Beauftragung erfolgen. Das ist ganz einfach z.B. per Rückmail möglich, indem man antwortet: „Bitte werden Sie sofort tätig.“.

Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich erst dann an, wenn das Objekt tatsächlich gekauft bzw. gemietet, also ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird.

Wozu braucht man dieses Widerrufsrecht für den Maklervertrag?

Das Widerrufsrecht ist Gesetz und damit verbindlich für Jedermann.

Der Verbraucher erfährt dadurch höchste Transparenz, denn Verträge müssen nicht immer schriftlich abgeschlossen werden. Sie kommen eben auch durch gegenseitiges Einvernehmen zustande. Genau deshalb ist zu belehren, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist und ein Widerrufsrecht mit 14-tägiger Widerrufsfrist entsteht.

Dieses Vorgehen zeichnet einen fairen Makler aus.

win-win Situation

Durch die Belehrung des Maklerkunden (Verbraucher) über sein Widerrufsrecht wird er umfassend aufgeklärt und davor bewahrt, übereilte Entschlüsse zu treffen. Er weiß nun genau, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ihm ein Widerrufsrecht zusteht und das erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Provision an den Makler zu zahlen ist.

Der Makler wiederum darf sich sicher sein, dass er es bei Beauftragung schon während der 14-tägigen Widerrufsfrist mit einem sehr gut vorqualifizierten Kunden zu tun hat, der ernst genommen werden will.

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.